Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderfahrzeuge jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
Einschluss der Klassen
- keine
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): 12 x Grundstoff, 2 x klassenbezogen
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Minuten): keine praktische Prüfung
Klasse T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h*
- auch mit Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
*Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
Einschluss der Klassen
- AM, L
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Min.): 12 x Grundstoff, 6 x klassenbezogen, 1 x Prüfgebiet
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Min.): keine Sonderfahrten
- Schulung erfolgt auf angemieteten Fahrzeugen (nicht privat!)
- Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir mindestens 1 Fahrstunde Kleinkraftrad (Klasse AM).