Klasse B & BF17
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Voraussetzungen
- Mindestalter*: 17 Jahre (begleitetes Fahren, Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnliche)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
*begleitetes Fahren, Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnliche Ausbildung
Einschluss der Klassen
- AM, L
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): 12 x Grundstoff, 2 x klassenbezogen, 1 x Prüfgebiet
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Minuten): 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- Vor den Sonderfahrten muss eine ausreichende Grundausbildung stattgefunden haben.
B96 – Zusatz (Schlüsselzahl im Führerschein)
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Voraussetzungen
- Mindestalter: siehe B
- Voraussetzung Klasse: B
Einschluss der Klassen
- keine
Bedingungen
- 150 Min. theoretischer Unterricht
- Erwerb durch Fahrerschulung.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
Voraussetzungen
- Mindestalter: siehe B
- Voraussetzung Klasse: B
Einschluss der Klassen
- keine
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): entfällt
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Minuten): 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
- Vor den Sonderfahrten muss eine ausreichende Grundausbildung stattgefunden haben.