Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Bei uns auch ohne eigene Mofa. Wir halten für Euch eine Vespa Zip 50 4T bereit.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
Einschluss der Klassen
- keine
Bedingungen
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
• bis 45 km/h
• bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
• bis 4 kW (Elektromotor)
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
Einschluss der Klassen
- keine
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): 12 x Grundstoff, 2 x Klassenbezogen
Bedingungen
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 ccm
- bis 11 KW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h über 50 ccm
- bis 15 KW
Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen
- Voraussetzung Klasse: keine
Einschluss der Klassen
- AM
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): 12 x Grundstoff, 4 x klassenbezogen, 1 x Prüfgebiet
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Minuten): 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- Vor den Sonderfahrten muss eine ausreichende Grundausbildung stattgefunden haben.
- Der Helm wird von uns gestellt, incl. neuer Sturmhaube und Mikroschutz.
- Schutzkleidung muss mitgebracht werden.
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h über 50 ccm
- über 15 kW
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung.
Extra für unsere kleineren Schüler stellen wir eine Virago bereit.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
Einschluss der Klassen
- AM, A1
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): 12 x Grundstoff, 4 x klassenbezogen, 1 x Prüfgebiet
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Minuten): 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- Vor den Sonderfahrten muss eine ausreichende Grundausbildung stattgefunden haben.
- Der Helm wird von uns gestellt, incl. neuer Sturmhaube und Mikroschutz.
- Schutzkleidung muss mitgebracht werden.
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 ccm
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- über 15 kW
*21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW), 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz A2) Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung.
Voraussetzungen
- Mindestalter*: 24 Jahre
- Voraussetzung Klasse: keine
*21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW), 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz A2)
Einschluss der Klassen
- AM, A1, A2
Bedingungen
- Mindestunterricht Theorie (á 90 Minuten): 12 x Grundstoff, 4 x klassenbezogen, 1 x Prüfgebiet
- Mindestunterricht Praxis (á 45 Minuten): 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- Vor den Sonderfahrten muss eine ausreichende Grundausbildung stattgefunden haben.
- Der Helm wird von uns gestellt, incl. neuer Sturmhaube und Mikroschutz.
- Schutzkleidung muss mitgebracht werden.
Stufenregelung Klasse A1 > Klasse A2
Wer 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich vorbereiten.
Die Aufstiegsregelung (A1 auf A2) gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2, 3 oder 4, die vor dem 01.04.1980 erworben wurde.
Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass der Bewerber über die zum Führen eines Kraftzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Ausbildung: keine Pflichtausbildung, aber eine gründliche Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung.
Klasse A2 Mindestalter: 18 Jahre
Reduzierte Prüfzeit (40 Minuten)
Stufenregelung Klasse A2 > Klasse A
Wer 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.
Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass der Bewerber über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Ausbildung: keine Pflichtausbildung, aber eine gründliche Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
Klasse A Mindestalter: 20 Jahre
Reduzierte Prüfzeit (40 Minuten)