Der praktische Unterricht sollte möglichst zeitnah beginnen.
Das bedeutet, dass Ihr Euch bitte nach den ersten Unterrichtstunden einen Fahrlehrer auswählt und selbst auf ihn zugeht, um mit ihm Termine abzustimmen.
Sobald ihr die theoretische Prüfung bestanden, die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert habt und der Fahrlehrer der Meinung ist, dass ihr entsprechend sicher seid, werdet ihr (normalerweise 2 – 3 Wochen nach der theoretischen Prüfung) zu der praktischen Prüfung angemeldet.